Nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen lautet der Kartierschlüssel für den Streuobstbestand (HO) = 2.15
Definition (aus dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen)
Obstbaumbestände aus Hochstämmen (Stammhöhe über 160 cm) innerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder deren Brachestadien. Auch Obstbaumreihen entlang angrenzenden Wegen.
Untertypen
- 2.15.1 – Alter Streuobstbestand (HOA): Strukturreiche Bestände mit Altbäumen und ggf. auch Totholz
- 2.15.2 – Mittelalter Streuobstbestand (HOM): Strukturarme bis mäßig strukturreiche Bestände mittleren Alters
- 2.15.3 – Junger Streuobstbestand (HOJ): Neuanlagen oder wenige Jahre alte Bestände.
Rote Liste für Biotoptypen
Nach der roten Liste für Biotoptypen sind die Streuobstwiesen von der vollständigen Vernichtung bedroht.
Besonderer Schutz
Ab einer Flächengröße von 2500 qm sind die Obstwiesen nach §24 Abs. 2 Nr. 4 NAGBNatSchG geschützt.
Seit 2021 gehören Streuobstwiesen zum immateriellen Weltkulturerbe. Ein kurzer Film erklärt warum.
Gefährdung
Da Streuobstwiesen mit ihren Hochstamm-Bäumen erst nach Jahren einen wirtschaftlich relevanten Ertrag bringen und durch ihre Höhe sehr schwer zu pflegen und zu beernten sind, sind sie für wirtschaftlich arbeitende Obstbetriebe nicht sehr attraktiv.
Viele Streuobstwiesen, vor allem in Süddeutschland, lagen wie ein Obstgürtel um die Ortschaften und wurden mit dem Bau von Siedlungen, Gewerbegebieten und Straßen gerodet.
In den 50er und 60er Jahren wurden Prämien für die Rodung der unrentablen Streuobstwiesen ausgelobt, dies beschleunigte den Niedergang.
Heute sind die Streuobstwiesen durch nicht erfolgte Pflege und fehlende Neuanpflanzungen gefährdet.


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